04 | 2022 – Ö1 Interview mit Dr. Bettina Hörtner zum Thema „Die Welt des illegalen Geldes – Geldwäsche und ihre Bekämpfung.“

Am 29.3.2022 war Dr. Hörtner bei Ö1 Journalist Xaver Forthuber zu Gast. Im Gespräch wurden Themen wie Sorgfaltspflichten von Banken besprochen, aber auch die Frage, wie private Personen mit dem Begriff Geldwäsche in Berührung kommen könnten.

„Als Krönung der Intensität der Sorgfaltspflichten ist der Finanzmarkt zu betrachten“, erklärte Dr. Hörtner. Obwohl auch andere Berufe Sorgfaltspflichten haben, wird bei Banken ein besonders hoher Maßstab angelegt. Es gibt hier eine starke Divergenz zwischen den Informationen, die Bankkunden von ihren Kunden abholen müssen und den Informationen, die eine Bank von ihren Kunden erheben muss. Letztere Informationen sind eben vom Gesetz her viel umfangreicher. Man hat hier daher als Bankkunde oft das Gefühl, dass die Banken „oft schon kriminalistisch tätig sind“, so Dr. Hörtner.

„Kann mir also Geldwäsche einfach passieren?“, fragte Xaver Forthuber bei Dr. Hörtner nach, wenn man z. B. vergisst, ein Formular oä auszufüllen?

„So leicht wird man aber schon nicht zu Geldwäscher.“, erklärt Dr. Hörtner. Denn der Bankkunde muss zwar im Rahmen der Sorgfaltspflichten zunächst den Banken umfangreiche Informationen geben. Hier wird aber niemand per Definition als potenzieller Geldwäscher betrachtet. Erst wenn nach umfassender Prüfung die Bank davon ausgehen muss, dass etwas nicht stimmen könnte, wird eine Verdachtsmeldung erstattet.

Ein Live-Anrufer in der Sendung wollte wissen, warum die Banken ihn so detailliert über die Herkunft seiner Gelder befragen. Dr. Hörtner dazu: „Die FMA prüft ob die Banken von Ihren Kunden die Mittelherkunft eben eingeholt haben. Hier gibt es für das Geld auch kein zeitliches Mascherl.“, erklärt Dr. Hörtner. Die Herkunft von Finanzmittel kann auch lange in die Vergangenheit hin überprüft werden. Wichtig ist es auch z. B. bei lang zurückliegenden Erbschaften nachweisen zu können, was mit dem Geld zwischenzeitig passiert ist.

Die Banken werden hier aber besonders streng behandelt. Denn obwohl auch andere Berufe wie z. B. Anwälte ebenfalls Auflagen bez. Geldwäsche zu erfüllen haben, die Strafen sind bei Banken die schwerwiegendsten. „Das sieht man schon daran, dass die Verwaltungsstrafverfahren bei Banken von 2016 bis 2020 sich mehr als vervierfacht haben.“, so Dr. Hörter.

Weitere Anrufe und Themen waren Schwarzgeld, Umtausch von Ost-Devisen und Kryptowährungen. Das gesamte Interview, an dem auch Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser, teilgenommen hat, können Sie hier vollständig anhören.

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